Teilnahmebedingungen

1. ANMELDUNG: Wir empfehlen, sich möglichst frühzeitig anzumelden. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit für Ihre Anmeldung unser Anmeldeformular. Füllen Sie es bitte vollständig aus. Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch SPRACHCAFFE zustande. Wir bestätigen Ihre Anmeldung schriftlich.
2. ZAHLUNG: Wir bitten Sie, eine Woche nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung/Rechnung eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens Euro 250,- pro Teilnehmer zu zahlen. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Prämie für ein Versicherungspaket bzw. eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind nach § 651k Abs. 3 BGB insolvenzversichert. Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie als „ qualifizierte Reiseunterlage ” den Sicherungsschein. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist ca. 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen von SPRACHCAFFE oder Ihrem Reisebüro je nach Wunsch zugesandt oder ausgehändigt.
3. LEISTUNGEN: Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen im Katalog sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung verbindlich.
3.1 Leistungsänderungen: Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die von SPRACHCAFFE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. SPRACHCAFFE ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderung und Leistungsabweichung in Kenntnis zu setzen.
3.2 Leistungsmängel: Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind umgehend anzuzeigen, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterläßt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält SPRACHCAFFE dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen.
4. RÜCKTRITT:
4.1 Rücktritt durch den Reiseveranstalter: SPRACHCAFFE kann bei Nichterreichen einer im Katalog ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten: a) Sprachcaffe ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. b) Der Rücktritt des RV muss spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn erfolgen. c) Der Reiseteilnehmer erhält die bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich voll erstattet.
4.2 Rücktritt durch den Kunden: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendung der Leistungen von uns berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei SPRACHCAFFE bzw. Ihrem Reisebüro bei dem Sie sich angemeldet haben. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel belaufen sich die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts je angemeldetem Teilnehmer leider fordern müssen, wie nachfolgend aufgeführt. Sie haben allerdings das Recht, uns nachzuweisen, daß die getroffenen Aufwendungen geringer als die geforderten Rücktrittskosten sind. Die Rücktrittspauschale beträgt:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 10%,
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%,
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%,
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40%,
ab 6. Tag vor Reisebeginn 50%, des Gesamtreisepreises.
Treten Sie Ihre Reise nicht an, ohne vorher den Rücktritt zu erklären, so fällt der gesamte Reisepreis an. Eventuell ersparte Aufwendungen werden von SPRACHCAFFE zurückerstattet. Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat SPRACHCAFFE das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt SPRACHCAFFE erhalten; eventuell ersparte Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer gutgeschrieben.
Unsere Sprachschule bietet sehr differenzierte Leistungsstufen (Niveaus) an. Die Einstufung in das entsprechende Lernniveau bei Gruppenkursen kann nur sinnvoll vor Ort am ersten Unterrichtstag erfolgen. Es ist deshalb nicht völlig auszuschließen, dass der Einstufungstest in seltenen Ausnahmefällen nur ein oder zwei Teilnehmer einer Kenntnisstufe zum Gruppenunterricht am 1. Kurstag ergibt. In diesem Fall führt die Schule den Kurs als (Semi-) Einzelunterricht in einer reduzierten Stundenzahl durch, wobei mindestens 60 % der Dauer eines gebuchten Gruppenkurses als (Semi-) Einzelunterricht angeboten wird (anstelle von 20 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 12 Einheiten Einzelunterricht oder Zweier-Unterricht, anstelle von 30 Unterrichtseinheiten Gruppenunterricht 18 Einheiten Einzel- oder Zweierunterricht). Es handelt sich in jedem Fall um ein „upgrade“, eine Qualitätssteigerung, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen.
5. UMBUCHUNG: Bis 31 Tage vor Reisebeginn erfüllen wir Ihre Umbuchungswünsche bezüglich Termin, Unterkunft usw. gerne, soweit uns dies möglich ist. Sollten Sie sich nach Abschluß des Reisevertrages mit uns dazu entschließen, statt der ursprünglich gebuchten Leistungen andere Leistungen in Anspruch zu nehmen oder aber eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so müssen wir für unseren Mehraufwand leider eine Umbuchungsgebühr in Höhe von Euro 50,- berechnen.
6. HAFTUNG: Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder SPRACHCAFFE für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch SPRACHCAFFE gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.
7. VERJÄHRUNG: Ansprüche wegen Reisemängeln (§ 651 c - 651BGB) verjähren innerhalb von 12 Monaten.
Diese Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte.
8. UNWIRKSAMKEIT EINER REISEBEDINGUNG: Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
REISEVERANSTALTER:
SPRACHCAFFE Reisen GmbH
Gartenstr. 6
60594 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 61 09 120
Fax: (069) 79 120 10 01
HRB 25400 Frankfurt/M
Stand: 17.12.03 Druckfehler vorbehalten!